Allgemeine Lieferbedingungen
Von der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kin Pompentechniek B.V. mit Sitz in Rijen (Niederlande)
Artikel 1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns unterbreiteten Angebote und alle von uns geschlossenen Verträge, unabhängig von deren Bezeichnung. Insbesondere gelten diese Geschäftsbedingungen auch für Verträge, die wir über die Lieferung von Waren an unsere Käufer abschließen.
- In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff „Käufer“ das Unternehmen oder die Firma, das bzw. die auf der Grundlage eines mit uns geschlossenen Kaufvertrags einen Vertrag jeglicher Art mit uns abgeschlossen hat oder das bzw. die eine andere Art von Vereinbarung mit uns abschließen möchte. Der Begriff „Käufer“ umfasst
auch die Person bzw. Partei, in deren Namen und/oder auf deren Rechnung Waren geliefert werden. - Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn und soweit die Parteien die Abweichung ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
- Für den Fall, dass der Käufer zudem auf seine eigenen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Dritten verweist, finden die vom Käufer genannten Geschäftsbedingungen keine Anwendung, es sei denn, die Anwendbarkeit der vom Käufer genannten Geschäftsbedingungen
steht nicht im Widerspruch zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen; in diesem Fall gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine in den vom Käufer genannten Geschäfts en enthaltene Bestimmung berührt die Anwendbarkeit der vorstehenden Bestimmung nicht. - Verweise in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine „Lieferung (von Waren)“ umfassen auch die Erbringung von Dienstleistungen und die Ausführung von Arbeiten jeglicher Art.
Artikel 2. Angebote
- Alle unsere Angebote sind als Aufforderung an den potenziellen Käufer zu verstehen, ein Angebot abzugeben. Sie sind daher für uns in keiner Weise bindend, es sei denn, das Angebot selbst enthält ausdrücklich und unmissverständlich (schriftlich) einen gegenteiligen Hinweis. Eine bei uns erteilte Bestellung stellt ein Angebot dar, das erst dann als von uns angenommen gilt
, wenn wir es schriftlich bestätigt haben (die „Auftragsbestätigung“). - Alle Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Muster, Beschreibungen, Abbildungen, Größenangaben usw. sowie alle Anhänge und Unterlagen, die sich auf Angebote beziehen, sind integraler Bestandteil der von uns unterbreiteten Angebote, insbesondere im Hinblick auf die im vorstehenden Unterabsatz festgelegten Bestimmungen. Sowohl die vorgenannten Unterlagen als auch alle Werkzeuge, die wir in diesem Zusammenhang anfertigen, bleiben unser Eigentum, sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben und dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt und/oder an Dritte weitergegeben werden. Wir behalten uns zudem alle geistigen und gewerblichen Schutzrechte in diesem Zusammenhang vor.
- Sollte der Auftrag, auf den sich unser Angebot bezieht, nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Tag, an dem wir unser Angebot unterbreitet haben, erteilt worden sein, sind wir berechtigt, dem Käufer die Kosten in Rechnung zu stellen, die uns im Zusammenhang mit der Erstellung unseres Angebots entstanden sind, einschließlich der Kosten für die Herstellung der im vorstehenden Absatz genannten Werkzeuge.
Artikel 3. Abschluss des Vertrags
- Ein Vertrag mit uns gilt als geschlossen, sobald wir die bei uns eingegangene Bestellung schriftlich angenommen haben. Ein Vertrag gilt als geschlossen zu dem Zeitpunkt, zu dem wir die Bestellbestätigung an
versenden. - Der Käufer ist an seine Bestellung, unabhängig davon, in welcher Form sie bei uns eingegangen ist, für einen Zeitraum von acht Tagen ab dem Datum der Bestellung oder (falls die Bestellung mündlich erteilt wurde) ab dem Zeitpunkt der Bestellung gebunden. Sollte der Käufer daher
innerhalb dieser achttägigen Frist erklären, dass er die von ihm erteilte Bestellung stornieren oder ändern möchte, steht dies dem Abschluss eines Vertrags auf der Grundlage der (ursprünglichen) Bestellung nicht entgegen, sofern wir die Bestellung innerhalb dieser achttägigen Frist annehmen bzw. bestätigen. - Die Auftragsbestätigung, die wir dem Käufer zusenden, gilt als vollständige und korrekte Wiedergabe des Inhalts des abgeschlossenen Vertrags. Es gilt als angenommen, dass der Käufer den Inhalt unserer Auftragsbestätigung akzeptiert hat, sofern er uns nicht innerhalb von acht Tagen nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung mitteilt, dass er den Inhalt nicht akzeptiert.
- Alle ergänzenden Vereinbarungen und/oder Verpflichtungen, die von unseren Mitarbeitern oder in unserem Namen von anderen Personen, die als Vertreter handeln, eingegangen werden, sind für uns nur dann verbindlich, wenn diese Vereinbarungen und/oder Verpflichtungen von unserem/unseren Geschäftsführer(n), der/die zur Vertretung unseres Unternehmens befugt ist/sind, bestätigt wurden.
Artikel 4. Preise
- Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten sowie etwaiger sonstiger Kosten.
- Die in Angeboten, Kostenvoranschlägen, Verträgen und Auftragsbestätigungen angegebenen Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren, wie beispielsweise Wechselkursen, Herstellerpreisen, Preisen für Rohstoffe und sonstige Materialien, Lohnkosten und Transportkosten, Versicherungs
prämien, Steuern, Einfuhrzöllen und sonstigen staatlichen Abgaben. - Sollten nach dem Datum des Vertragsabschlusses, aber vor dem Liefertermin Erhöhungen bei einem oder mehreren Kostenfaktoren eintreten, behalten wir uns das Recht vor, diese Erhöhungen dem Käufer in Rechnung zu stellen. In solchen Fällen sind wir zudem berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise für aufgelöst zu erklären, ohne dass es einer gerichtlichen Entscheidung bedarf. Auch der Käufer hat dieses Recht, jedoch nur für den Fall, dass wir innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss die Auffassung vertreten, dass sich aus Kostenänderungen eine Erhöhung des in der Auftragsbestätigung angegebenen Preises ergibt. Macht der Käufer von diesem Recht Gebrauch, muss er dies innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der betreffenden Mitteilung per Einschreiben tun.
Artikel 5. Lieferbedingungen und Liefertermine
- Die von uns angegebenen Lieferfristen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Vertrag geschlossen wurde, vorausgesetzt, dass uns zu diesem Zeitpunkt alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen vorliegen. In keinem Fall gelten die von uns angegebenen Lieferfristen als verbindlich, es sei denn, wir haben im Einzelvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Sollte die Lieferung nicht fristgerecht erfolgen, muss uns daher eine schriftliche Inverzugsetzung zugestellt werden. Sollten wir – abweichend von der vorstehenden Bestimmung – im Einzelvertrag ausdrücklich eine Vertragsstrafe für den Fall einer Überschreitung der Lieferfrist vereinbart haben, so wird diese Vertragsstrafe nicht fällig, wenn die Lieferfrist aufgrund eines der in Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fälle höherer Gewalt überschritten wurde.
- Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Lieferung frei an Bord, wenn der Rechnungsbetrag mehr als 250 € beträgt. Der Transport der Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung an ausländische Käufer aus den Niederlanden. Der Transport der Ware erfolgt „
“ auf Gefahr des Käufers. Die Zollabfertigung wird von uns übernommen, geht jedoch zu Lasten des Käufers. - Sofern der Käufer den Spediteur nicht selbst auswählt, versenden wir die Ware auf die Weise, die wir für am günstigsten halten, unter Einsatz der Spediteure unserer Wahl, auf Risiko und Kosten des Käufers.
- Sollte ein Käufer verlangen, dass die Ware auf eine andere als die übliche Weise geliefert wird, sind wir berechtigt, dem Käufer die damit verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen.
- Sobald die zu liefernde Ware am oben in Absatz 2 genannten Bestimmungsort vom Frachtführer entladen wird, geht die Gefahr für diese Ware auf den Käufer über.
- Erfolgt die Lieferung in Teillieferungen, sind wir berechtigt, jede Lieferung als eigenständigen Geschäftsvorfall zu betrachten.
- Der Käufer ist verpflichtet, die von ihm gekaufte Ware innerhalb der vereinbarten Frist in Empfang zu nehmen. Sollte der Käufer dies versäumen, sind wir – nach unserer Wahl – berechtigt, beim zuständigen Gericht die Entbindung von unserer Verpflichtung zur Lieferung der vereinbarten Waren gemäß den Bestimmungen in Artikel 6:60 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) zu beantragen oder die Zahlung des Kaufpreises für den Teil der Waren zu verlangen, der nicht abgenommen wurde, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, den Vertrag für aufgelöst zu erklären, ohne dass es einer gerichtlichen Intervention bedarf. Bleibt der Käufer hinsichtlich seiner Verpflichtung, die von ihm gekaufte Ware innerhalb der vereinbarten Frist gemäß den vorstehenden Bestimmungen anzunehmen, in Verzug, so gilt die Ware als geliefert, und wir lagern die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers auf Kostendeckungsbasis ein. Wurde keine Frist für die Abnahme vereinbart, sind wir zu den in diesem Artikel genannten Maßnahmen berechtigt, sofern die Ware nicht innerhalb eines Monats nach unserer diesbezüglichen Aufforderung an den Käufer von diesem entgegengenommen wurde.
§ 6. Reklamationen seitens des Käufers
- Der Käufer versichert, dass die von ihm an uns übermittelten Angaben richtig und vollständig sind, und übernimmt die Verantwortung für alle diese Angaben. Hinsichtlich der in unserem Angebot oder in einem gemäß Artikel 2 Absatz 2 dazugehörigen Dokument angegebenen Informationen, Maße, Farbechtheit usw. hat der Käufer die üblichen Toleranzen für Abweichungen und geringfügige Änderungen an den von uns gelieferten Waren zu berücksichtigen. Diese Bestimmung gilt insbesondere für Abweichungen von der
vertraglich vereinbarten Menge, bei denen der Käufer die üblichen Toleranzen berücksichtigen muss. Somit können die von uns gelieferten Waren von der Beschreibung in der Bestellung abweichen, sofern es sich bei den Abweichungen um geringfügige Größenunterschiede, Mengenunterschiede und geringfügige Änderungen handelt. - Der Käufer muss uns etwaige Beanstandungen hinsichtlich Mängeln an gelieferter Ware innerhalb von acht Tagen nach Lieferung (oder innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum, falls die Ware nicht an den Käufer geliefert wurde oder nicht geliefert werden konnte) mitteilen. Die Mitteilung der
Beanstandung muss per Einschreiben erfolgen und eine klare, konkrete Beschreibung der Beanstandung sowie die Angabe der Rechnung enthalten, in der die betreffende Ware in Rechnung gestellt wurde. Der Käufer ist verpflichtet, eine gründliche und rechtzeitige Prüfung durchzuführen. - Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkennbar waren und auch bei sorgfältiger Prüfung nicht auffielen, müssen uns innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Feststellung schriftlich in der in Absatz 2 beschriebenen Weise gemeldet werden.
- Jegliches Recht des Käufers, Ansprüche gegen uns wegen Mängeln an den von uns gelieferten Waren geltend zu machen, erlischt, wenn:
A. uns die Mängel nicht innerhalb der Frist und/oder in der Weise gemeldet wurden, wie in den vorstehenden Absätzen 2 und 3 festgelegt;
B. der Käufer bei der
Untersuchung der Begründetheit der Beanstandungen nicht oder nicht ausreichend mit uns kooperiert;
C. der Käufer die Waren nicht ordnungsgemäß aufgestellt, gehandhabt, transportiert, verwendet, gelagert oder gewartet hat oder die Waren unter anderen Umständen oder für andere Zwecke als die von uns vorgesehenen verwendet oder gehandhabt hat;
D. der Käufer die Ware, auf die sich die Beanstandungen beziehen, weiterhin genutzt hat; oder
E. die im jeweiligen Vertrag festgelegte Gewährleistungsfrist abgelaufen ist oder, falls keine solche Frist festgelegt wurde, die Beanstandungen erst nach Ablauf einer Frist von mehr als zwölf Monaten ab dem Lieferdatum vorgebracht wurden. - Bei Streitigkeiten über die Qualität der von uns gelieferten Waren wird eine von uns beauftragte, renommierte Prüfstelle
ein Gutachten erstellen, das für beide Parteien verbindlich ist.
Artikel 7. Haftung.
- Der Käufer kann Ansprüche (einschließlich Gewährleistungsansprüche) gegen uns nur dann geltend machen, wenn die Gewährleistungsverpflichtungen in Bezug auf die von uns gelieferte Ware nicht von Dritten (wie z. B. Herstellern) übernommen wurden. In solchen Fällen beschränkt sich unsere Haftung auf Mängel, die auf einen Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind.
- Für den Fall, dass eine Reklamation eingereicht wird und wir feststellen, dass die Reklamation hinsichtlich der Qualität begründet ist, und sofern wir gemäß den Bestimmungen in Absatz 1 oben haftbar sind, haben wir die Wahl:
A. die Mängel kostenlos zu beheben;
B. Ersatzwaren oder -teile zu liefern, nachdem wir die mangelhaften Waren oder
Teile zurückerhalten haben;
C. den erhaltenen Kaufpreis zu erstatten bzw. die dem Käufer ausgestellte Rechnung gutzuschreiben, und zwar unter
Auflösung des geschlossenen Vertrags, ohne dass es einer gerichtlichen Intervention bedarf, und zwar insoweit, als sich der Kaufpreis, die Rechnung und der Vertrag auf die gelieferten mangelhaften Waren beziehen; oder
D. dem Käufer nach Absprache eine Entschädigung in einer anderen als den oben genannten Formen zu zahlen. - Jegliche Gewährleistungspflichten unsererseits erlöschen, falls der Käufer ohne unsere vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung „
“ Reparaturen und/oder Änderungen an der Ware vornimmt (oder einem Dritten gestattet hat, Reparaturen und/oder Änderungen daran vorzunehmen). - Mit Ausnahme etwaiger Verpflichtungen, die uns gemäß den vorstehenden Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz von Verbrauchern bei Fernabsatzgeschäften (
) obliegen, sind wir in keinem Fall verpflichtet, dem Käufer oder anderen Parteien Schadenersatz jeglicher Art zu leisten, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche Handlung oder Unterlassung oder Fahrlässigkeit unsererseits vor (was die Partei, die uns haftbar macht, auf rechtmäßige Weise nachweisen muss). Insbesondere haften wir in keinem Fall für Folgeschäden oder sonstige indirekte Verluste, wie auch immer diese bezeichnet werden mögen, einschließlich entgangener Gewinne oder Verluste aufgrund von Produktionsausfällen, die dem Kunden, seinen Untergebenen, von ihm beauftragten Personen oder Dritten durch die vollständige
oder teilweise Lieferung (oder Nachlieferung) von Waren, durch verspätete oder unsachgemäße Lieferung oder durch die Nichtlieferung der Waren oder durch die Waren selbst entstehen. - Dem Käufer ist es nicht gestattet, Waren zurückzusenden, für die keine begründete Reklamation unter
vorliegt. Sollte der Käufer dies dennoch ohne triftigen Grund tun, gehen alle mit der Rücksendung der Waren verbundenen Kosten zu seinen Lasten. In solchen Fällen steht es uns frei, die Waren auf Risiko und Kosten des Käufers bei Dritten einlagern zu lassen. - Der Käufer ist verpflichtet, uns von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die Dritte im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags gegen uns geltend machen, sofern es rechtlich nicht unzulässig ist, dass die aus solchen Ansprüchen resultierenden Schäden und Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
Artikel 8. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten
- Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Beträge, die der Käufer uns im Zusammenhang mit der von uns gelieferten Ware oder daraus resultierend schuldet, unser Eigentum. Wir sind berechtigt, vom Käufer die Stellung einer Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verlangen, sofern wir dies für erforderlich halten.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, noch nicht bezahlte Waren zu verpfänden, ein besitzloses Pfandrecht daran zu bestellen oder sonstige gewerbliche oder persönliche Rechte daran zugunsten eines Dritten zu begründen.
- Unbeschadet aller vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels ist es dem Käufer gestattet, die Ware an Dritte zu verkaufen, jedoch nur im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. In solchen Fällen ist der Käufer verpflichtet, die von ihm erhaltenen Gelder unverzüglich an uns zu überweisen oder, falls der Verkauf nicht gegen Barzahlung erfolgte, die von ihm erworbenen Forderungen
unverzüglich an uns abzutreten. - Sollten unsere Eigentumsrechte an den von uns gelieferten Waren infolge einer Verarbeitung oder Be- oder Verarbeitung durch den Käufer erlöschen, ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich ein dingliches Pfandrecht zu unseren Gunsten an den durch die Verarbeitung oder Be- oder Verarbeitung entstandenen Waren zu bestellen.
- Wir sind berechtigt, die Waren, die sich im Besitz des Käufers (oder Dritter) befinden, aber unser Eigentum sind, jederzeit in Besitz zu nehmen, sobald wir vernünftigerweise davon ausgehen können, dass eine realistische Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
Die vorstehende Bestimmung lässt die uns aus den Bestimmungen des allgemeinen Rechts zustehenden Rechte unberührt; insbesondere behalten wir uns auch das Recht vor, nach der Rücknahme der Ware Schadensersatz vom Käufer zu verlangen. - Der Käufer ist verpflichtet, die noch nicht bezahlte Ware gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und uns auf Verlangen den entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen.
Artikel 9. Zahlung.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung in Euro ohne Abzug oder
-Rabatt in bar in unserem Büro oder durch Überweisung des fälligen Betrags auf ein von uns angegebenes Bank- oder Girokonto zu erfolgen, und zwar in beiden Fällen unmittelbar nach Lieferung der betreffenden Ware oder spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Erfolgt die Zahlung per Bank- oder Giroüberweisung, gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Bank- oder Girokonto als Zahlungsdatum. - Für den Fall, dass der Käufer die Zahlung nicht vollständig und fristgerecht leistet, gerät er ohne weitere Inverzugsetzung durch
in Verzug; in diesem Fall sind wir berechtigt, sofern und soweit ein ausreichender Zusammenhang mit der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers besteht, die Erfüllung aller unserer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen, unbeschadet unserer Rechte, die sich aus dem allgemeinen Recht ergeben
. Wir sind zudem berechtigt, zu verlangen, dass die Zahlung für alle noch ausstehenden Lieferungen vor dem Zeitpunkt der Warenlieferung in bar erfolgt, oder eine Sicherheit für die fristgerechte Zahlung zu verlangen. In solchen Fällen sind wir zudem berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen; in diesem
Zusammenhang ist der Käufer verpflichtet, die gelieferten Waren zurückzugeben oder alle von uns erbrachten Leistungen
anderweitig rückgängig zu machen, unbeschadet unseres Rechts auf Schadensersatz. - Sollte der Käufer mit der fristgerechten Zahlung in Verzug bleiben, schuldet er uns – ohne dass es einer weiteren Mahnung unsererseits
bedarf – Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich 4 % p. a., berechnet ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der vollständigen Zahlung, auf der Grundlage des noch nicht beglichenen Betrags; diese Zinsen sind sofort fällig und zahlbar, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Einziehung der in Rechnung gestellten Beträge durch
(einschließlich etwaiger außergerichtlicher Inkassokosten) gehen zu Lasten des Schuldners. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf mindestens 15 % des Hauptbetrags
, mindestens jedoch auf 25 EUR; alle vorgenannten Beträge verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Darüber hinaus gehen alle nachteiligen
Folgen, die sich aus Wechselkursverlusten oder anderweitig infolge verspäteter oder unterlassener Zahlungen ergeben, zu Lasten des
Käufers, selbst wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß den in seinem
Land geltenden Bestimmungen nachgekommen wäre, aber Umstände oder Maßnahmen außerhalb seiner Kontrolle dazu geführt haben, dass die Überweisung in einer für uns nachteiligen Weise erfolgt ist. - Gemäß Artikel 6:44 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs werden Zahlungen zunächst von den in Absatz 3 genannten Kosten abgezogen,
anschließend von den fälligen Zinsen und schließlich vom Kapitalbetrag und den aufgelaufenen Zinsen. - Sollte sich die finanzielle Lage des Käufers nach Vertragsabschluss, aber vor Lieferung der Ware erheblich verschlechtern, sind wir berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise nicht weiter zu erfüllen oder eine Änderung der Zahlungsbedingungen zu verlangen.
Artikel 10. Höhere Gewalt
Unter höherer Gewalt ist jeder Umstand zu verstehen, der außerhalb unserer Kontrolle liegt und der derart beschaffen ist, dass die Erfüllung des Vertrags nicht
vernünftigerweise verlangt werden kann (d. h. ein nicht zurechenbarer Vertragsbruch). Unter höherer Gewalt sind außerdem zu verstehen: Krieg, Unruhen und feindselige Handlungen jeglicher Art
, Blockaden, Boykotte, Korruption, Naturkatastrophen, Epidemien, Rohstoffmangel, Transportbehinderungen und -unterbrechungen, Betriebsstörungen, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen oder -verbote sowie Behinderungen durch Maßnahmen, Gesetze oder Verordnungen internationaler, nationaler und regionaler Stellen (insbesondere staatlicher Behörden). Sollten wir aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht in der Lage sein, unserer Lieferpflicht nachzukommen oder diese nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zu erfüllen, sind wir berechtigt, den Vertrag oder den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags als aufgelöst zu betrachten oder ihn für einen bestimmten oder unbestimmten
Zeitraum auszusetzen. Der Käufer hat im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Artikel 11. Anwendbares Recht
Unsere Angebote und Preisangaben sowie alle von uns geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Artikel 12. Streitbeilegung Alle Streitigkeiten jeglicher Art, die sich auf von uns geschlossene Verträge und von uns vorgenommene Lieferungen beziehen und/oder
daraus entstehen, werden vom zuständigen Gericht in den Niederlanden entschieden.
Artikel 12. Streitbeilegung
Alle Streitigkeiten jeglicher Art, die im Zusammenhang mit von uns abgeschlossenen Verträgen und von uns durchgeführten Lieferungen stehen und/oder sich daraus ergeben, werden vor dem zuständigen Gericht in den Niederlanden entschieden.